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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Herrn Witold Reimann, IT Lösungen Reimann, Schlegelstraße 10, 10115 Berlin-Mitte (nachfolgend „IT Lösungen Reimann“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, IT Lösungen Reimann stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per E-Mail oder Briefpost) zu.

2. Angebotserstellung, Vertragsschluss

  1. Angebote von IT Lösungen Reimann sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.
  2. Soweit IT Lösungen Reimann die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn ein Auftraggeber mit den Konditionen einverstanden ist, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch den Auftraggeber vor.
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, soweit von IT Lösungen Reimann das Angebot des Auftraggebers angenommen wird. Dies kann wahlweise per Post oder E-Mail erfolgen.

3. Preise, Rechnungslegung und Verzug

  1. Nach Fertigstellung der Leistungen wird IT Lösungen Reimann dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Diese Rechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  2. IT Lösungen Reimann behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen und / oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Vorschuss- oder Zwischenrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug, so kann IT Lösungen Reimann Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz beanspruchen.

4. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt IT Lösungen Reimann die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung. IT Lösungen Reimann ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen.
  3. Der Auftraggeber spricht IT Lösungen Reimann von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an IT Lösungen Reimann – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

5. Nutzungsrechte und Namensnennung

  1. IT Lösungen Reimann räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte Bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an IT Lösungen Reimann entrichtet hat.
  3. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der fertigen Leistung, z.B. bei Webseiten bzw. Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
  4. Der Auftraggeber wird IT Lösungen Reimann im Impressum der Website als Urheber der Website nennen sowie auf die Webseite IT Lösungen Reimann verlinken, wobei der Link keine “nofollow” - Elemente enthalten darf. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung IT Lösungen Reimanns zu entfernen.

6. Abnahme, Pflichten von IT Lösungen Reimann

  1. Handelt es sich bei der von IT Lösungen Reimann erbrachten Leistung um Arbeit im Webdesign, ist IT Lösungen Reimann nach Fertigstellung der Leistung verpflichtet, dem Auftraggeber die erbrachte Leistung (Website, Webseitenelemente, Grafiken, etc.) auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen.
  2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.
  3. Während der Fertigstellungsphase ist IT Lösungen Reimann berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  4. Es bestehen keine Pflichten seitens IT Lösungen Reimann, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers nur gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.

7. Zusätzliche Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen

  1. Grundsätzlich gelten die von IT Lösungen Reimann in dem Kostenvoranschlag festgelegten Stundenzeiten als verbindliche Leistung, wenn es um die Erstellung neuer grafischer Entwürfe geht.
  2. Soweit der Auftraggeber mit einem Entwurf nicht zufrieden ist, wird IT Lösungen Reimann maximal zehn Prozent der im Kostenvoranschlag aufgeführten Stunden auf weitere Arbeit an der grafischen Erstellung aufwenden, wobei diese Zusatzleistung für den Kunden kostenfrei ist.
  3. Sollte der Auftraggeber nach erbrachter kostenfreier Zusatzleistung aber immer noch nicht zufrieden sein, hat sowohl der Auftraggeber als auch IT Lösungen Reimann die Möglichkeit das Projekt an dieser Stelle abzubrechen. Eine gegebenenfalls vereinbarte Vertragsstrafe wird in diesem Fall nicht fällig. Für den Fall des Abbruchs verzichtet IT Lösungen Reimann freiwillig auf die Bezahlung für diesen konkreten Leistungsposten des grafischen Entwurfs. Der Entwurf darf vom Auftraggeber in diesem Fall nicht genutzt werden.
  4. Alle anderen schon erbrachten Leistungsposten (wie z. B. die Konzeptionsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Auftraggeber vertragsgemäß zu vergüten. Diese in § 7 der AGB aufgeführten zusätzlichen Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen werden nur Vertragsbestandteil, soweit dies in dem Kostenvoranschlag IT Lösungen Reimanns ausdrücklich als Leistungsbestandteil aufgeführt ist. Wird in dem Kostenvoranschlag kein Bezug auf diese Zusatzleistung genommen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf.

8. Haftung, Gewährleistung

  1. IT Lösungen Reimann haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung IT Lösungen Reimanns auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen IT Lösungen Reimanns gilt.
  2. IT Lösungen Reimann ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist IT Lösungen Reimann nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten dritte IT Lösungen Reimann wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, das IT Lösungen Reimann von jeglicher Haftung freizustellen und IT Lösungen Reimann die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  3. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, dass einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht eingefordert wurde, übernimmt IT Lösungen Reimann keine Haftung.
  4. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet IT Lösungen Reimann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr.

9. Schlussbestimmungen

  1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  2. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, der Sitz IT Lösungen Reimanns als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 01.11.2013